…so könnte man kurz in einem Satz umschreiben, was zurzeit in unseren Amtsgemeinden im Zusammenhang mit dem Abwahlantrag gegen den Amtsdirektor abläuft.
Aufreger ist der am 16. April in der Amtsverwaltung eingegangene Abwahlantrag, welcher von 8 der 13 Amtsausschussmitglieder unterzeichnet wurde und zu welchem dem Amtsdirektor keine Stellungnahme gewährt wurde. Viele Mitbürger haben sich wohl in der Vergangenheit etwas zu wenig mit dem Thema selbst beschäftigt und sehen nun plötzlich Grundprinzipien der Demokratie verletzt. In Wirklichkeit ist der Ablauf des Verfahrens absolut korrekt. Die Gegner des Abwahlantrags berufen sich nun, in einer eigens angelegten Online-Petition, auf den §135 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Dabei versäumten sie wohl jedoch etwas weiter, bis zumindest zum §138, Abs.3, zu lesen. Ein altes Sprichwort besagt „Wer lesen kann ist klar im Vorteil“ und so kann man im besagten Paragraphen lesen …“ Über den Antrag ist ohne Aussprache abzustimmen.“…
Selbstverständlich mag man sich mehr politische Transparenz wünschen, aber wie sieht es denn tatsächlich aus, angefangen von der Kommunalebene bis hin zur Weltpolitik? Sofern man etwas erfährt so sind es zumeist Halbwahrheiten oder gar Lügen. Dies zieht sich nun bekanntlich durch jede Gesellschaftsordnung und Ursprung ist allein der Mensch selbst. Hier sieht man, dass auch nach tausenden Jahren menschlicher Evolution noch ein gewaltiges Defizit zu bewältigen ist.
Beim besagten Abwahlantrag kann man wohl davon ausgehen, dass die Unterzeichner triftige Gründe haben, wobei man, sofern man sich schon über Jahre hinweg intensiver mit unserer Kommunalpolitik beschäftigt hat, einige davon selbst ergründen kann. Am 28. Mai soll auf einer extra anberaumten Sitzung des Amtsausschusses über den Abwahlantrag entschieden werden und bis dahin sollte man sich nicht sinnlos Spekulationen oder Bekundungen hergeben.
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