Vom einem autoritären Umgang der Verwaltung mit ihren Bürgern zeugt auch ein Fall, welcher sich vor nicht allzu langer Zeit zutrug. Möchte Jemand in seiner Gutgläubigkeit etwas Gutes tun so wird dies auch auf dem Fuße folgend bestraft.
So bot unsere Leiterin des Freizeit- und Jugendclubs Jugendlichen ab 13 Jahren die Möglichkeit den Club einmalig im Monat in Eigenverantwortung zu nutzen. Diese Möglichkeit wurde auch in Absprache mit dem Bürgermeister im „Brieskower Kurier“ vom Januar 2015 der Öffentlichkeit kundgetan. Um eine offizielle Regelung zur Nutzung des Clubs zu gestalten wurde schon im Jahr 2013 auf Wunsch des Bürgermeisters eine Nutzungssatzung, äquivalent zu jener des Bürgerhauses, ausgearbeitet und Gemeindevertretern übergeben, welche jedoch bis heute nicht beschlossen wurde.
Nun ergab es sich, dass auch im Laufe der Zeit zwei Mitglieder des Gemeinderates das Angebot wahrnahmen den Club außerhalb der Öffnungszeiten zu nutzen. So fanden zwei Geburtstagsfeiern ihrer Kinder dort in diesem Rahmen statt. So wurde der Club zur kostenlosen Nutzung überlassen, mit dem Hinweis auf die Möglichkeit einen kleinen Obolus zu entrichten, welcher wiederum den Kindern, welche ständig den Club nutzen, zu Gute käme. So hinterließen die Nutzer nach der Feier Schlüssel und 20 Euro in einem Briefcouvert.
Irgendwann später ergab es sich dann, dass dies der Amtsverwaltung zugetragen wurde unter dem Vorwand, dass die Leiterin unberechtigte Einnahmen aus nicht genehmigten Veranstaltungen hätte. Wer nun hier der Denunziant war lässt sich nicht mehr eindeutig ermitteln und so kann und möchte Frau Pollack auch nicht eine bestimmte Person bezichtigen.
Auf Grund dieser Ereignisse wurde eine schriftliche Stellungnahme seitens der Amtsverwaltung von ihr gefordert. Diese wurde dann mit Schreiben vom 07.Juni 2017 mit einer Abmahnung wegen
„verbotene Bargeldannahme von Dritten“ durch den Amtsdirektor beantwortet.
So ist es auch aus Sicht von Frau Pollack bedauerlich, dass unser Jugendclub den Kindern und Jugendlichen nicht mehr außerhalb der begrenzten Öffnungszeiten zu Verfügung stehen darf.
Beitrag (autorisiert von Frau Pollack): _webmaster